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Veröffentlicht am 28.04.2023

Motorfahrzeugversicherung

Die Motorfahrzeugversicherung in der Schweiz ist für jeden Fahrzeughalter gesetzlich vorgeschrieben. Sie schützt den Halter und andere Verkehrsteilnehmer vor finanziellen Schäden, die durch einen Unfall entstehen können. Dabei gibt es unterschiedliche Versicherungskategorien und -leistungen, die sich an den individuellen Bedürfnissen des Fahrzeughalters orientieren. Eine passende Versicherung zu finden ist wichtig, um im Schadensfall finanziell abgesichert zu sein und gleichzeitig keine unnötigen Kosten zu tragen. In diesem Artikel erfahren Sie mehr über die Motorfahrzeugversicherung in der Schweiz und welche Aspekte Sie bei der Wahl der richtigen Versicherung beachten sollten.

Haftpflichtversicherung

Die Motorhaftpflichtversicherung ist in der Schweiz eine der wichtigsten Versicherungen für jeden Fahrzeughalter und gesetzlich vorgeschrieben. Sie schützt den Halter und andere Verkehrsteilnehmer vor den finanziellen Folgen von Schäden, die durch das eigene Fahrzeug anderen Personen oder deren Eigentum zugefügt werden. Dabei werden sowohl Sach- als auch Personenschäden abgedeckt. Im Falle eines Schadens übernimmt die Versicherung die Kosten für die Reparatur des beschädigten Fahrzeugs oder anderer Gegenstände sowie für medizinische Behandlungen und Rehabilitationsmaßnahmen von verletzten Personen.

Kollisionsversicherung

Die Kollisionsversicherung ist eine optionale Zusatzversicherung, die Schäden am eigenen Fahrzeug durch Kollisionen mit anderen Fahrzeugen oder Objekten abdeckt. Dabei können sowohl selbstverschuldete als auch fremdverschuldete Schäden abgedeckt werden. Die Kollisionsversicherung kann dabei helfen, die Kosten für Reparaturen am eigenen Fahrzeug zu senken oder ganz zu vermeiden.

Teilkaskoversicherung

Die Teilkaskoversicherung ist eine weitere optionale Zusatzversicherung, die Schäden am eigenen Fahrzeug durch Diebstahl, Brand, Glasbruch, Elementarschäden und Tierunfälle abdeckt. Hierzu zählen beispielsweise Schäden durch Hagel, Sturm, Überschwemmungen oder Marderbisse. Die Teilkaskoversicherung kann ebenfalls dazu beitragen, die Kosten für Reparaturen am eigenen Fahrzeug zu senken oder ganz zu vermeiden.

Parkschadenversicherung

Die Parkschadenversicherung ist eine weitere optionale Zusatzversicherung, die Schäden am eigenen Fahrzeug durch unbekannte Dritte während des Parkens abdeckt. Sie ist insbesondere für Fahrzeughalter relevant, die ihr Auto häufig in unbekannten Gegenden oder auf öffentlichen Parkplätzen abstellen. Die Parkschadenversicherung kann ebenfalls dazu beitragen, die Kosten für Reparaturen am eigenen Fahrzeug zu senken oder ganz zu vermeiden.

Pannendienst

Viele Versicherungen bieten auch einen Pannendienst an, der im Falle einer Panne oder eines Unfalls schnelle Hilfe vor Ort gewährleistet. Der Pannendienst kann dabei helfen, das eigene Fahrzeug schnell wieder fahrtüchtig zu machen oder es zur nächsten Werkstatt zu transportieren.

Unfallversicherung für Insassen

Die Unfallversicherung für Insassen ist eine optionale Zusatzversicherung, die den Fahrer und die Insassen bei einem Unfall absichert. Dabei werden auch Kosten für medizinische Behandlungen und Rehabilitationsmaßnahmen abgedeckt. Die Unfallversicherung für Insassen kann dazu beitragen, die finanziellen Folgen eines Unfalls für die Insassen zu minimieren.

Welche Deckung ist Pflicht bei einem Leasing

Bei einem Leasingvertrag ist in der Regel eine Vollkaskoversicherung vorgeschrieben, die sowohl die Kollisions- als auch die Teilkaskoversicherung einschließt. Diese Pflichtversicherung soll sicherstellen, dass das Fahrzeug im Schadensfall vollständig repariert wird und der Leasinggeber keine finanziellen Verluste erleidet. Bei einem Leasingvertrag ist es wichtig, sich im Vorfeld über die genauen Bedingungen der Versicherung zu informieren und gegebenenfalls Zusatzversicherungen abzuschließen, um sich vor weiteren Kosten zu schützen.

Ab wann ist eine Vollkaskoversicherung nicht mehr nötig

Eine Vollkaskoversicherung ist in der Regel dann nicht mehr nötig, wenn das Fahrzeug bereits älter ist und einen geringeren Wert hat. Hier sollte man individuell abwägen, ob sich eine Vollkaskoversicherung noch lohnt. Auch wenn das Fahrzeug abbezahlt ist und kein Kredit mehr darauf läuft, kann eine Vollkaskoversicherung überflüssig sein. In diesem Fall kann es ausreichend sein, eine Haftpflicht- und Teilkaskoversicherung abzuschließen.

Wo ist die Versicherung gültig

Die Motorhaftpflichtversicherung gilt in der Regel in allen Ländern, die auf der grünen Versicherungskarte aufgeführt sind. Dabei handelt es sich um die meisten europäischen Länder sowie einige außereuropäische Länder. Bei längeren Reisen ins Ausland sollte man jedoch prüfen, ob die Versicherung auch in dem jeweiligen Land gültig ist und gegebenenfalls eine Zusatzversicherung abschließen. Wichtig ist auch, sich über die geltenden Verkehrsregeln im Ausland zu informieren, um Unfälle und damit verbundene Kosten zu vermeiden

Es gibt verschiedene Arten von Vorfällen, die von einer Motorfahrzeugversicherung in der Schweiz abgedeckt werden. Hier sind einige Beispiele:

Unfall mit Sachschaden: Ein Fahrer verursacht einen Unfall und beschädigt das Fahrzeug eines anderen Fahrers oder ein anderes Objekt, wie beispielsweise einen Zaun. In diesem Fall kann die Haftpflichtversicherung des Verursachers die Kosten für die Reparatur des beschädigten Objekts übernehmen.

Unfall mit Personenschaden: Ein Fahrer verursacht einen Unfall und verletzt eine oder mehrere Personen. In diesem Fall kann die Haftpflichtversicherung des Verursachers die Kosten für medizinische Behandlungen und Rehabilitation übernehmen.

Diebstahl: Ein Fahrzeug wird gestohlen. In diesem Fall kann die Teilkaskoversicherung die Kosten für die Wiederbeschaffung des Fahrzeugs oder für Reparaturen nach einem Einbruch übernehmen.

Elementarschäden: Das Fahrzeug wird durch eine Naturkatastrophe wie beispielsweise Hagel, Sturm oder Überschwemmung beschädigt. In diesem Fall kann die Teilkaskoversicherung die Kosten für die Reparatur des Fahrzeugs übernehmen.

Parkschaden: Das Fahrzeug wird auf einem Parkplatz durch ein unbekanntes Fahrzeug beschädigt. In diesem Fall kann die optional angebotene Parkschadenversicherung die Kosten für die Reparatur des beschädigten Fahrzeugs übernehmen.

Diese sind nur einige Beispiele für Vorfälle, die von einer Motorfahrzeugversicherung in der Schweiz abgedeckt werden können. In jedem Fall ist es wichtig, den Versicherungsanbieter umgehend zu informieren und die Schadensmeldung korrekt auszufüllen, um eine schnelle und reibungslose Abwicklung des Schadensfalls zu gewährleisten.

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