Versicherungslexikon
1.Säule
Die erste Säule ist die obligatorische staatliche Vorsorge in der Schweiz und dient der Sicherung des eigenen Existenzbedarfs und dem der Angehörigen bei Erwerbsunfähigkeit oder im Todesfall. Sie besteht aus der AHV, der IV sowie den Ergänzungsleistungen (EL) und wird im Umlageverfahren sowie durch Bund, Kantone und Steuern finanziert.
2. Säule
Die zweite Säule des Schweizer Sozialsystems, auch berufliche Vorsorge oder Pensionskasse genannt, dient dem Erhalt des Lebensstandards für den Versicherten sowie dessen Angehörigen bei Erwerbsausfall oder Pensionierung.
3.Säule
Ergänzend zur staatlichen und beruflichen Vorsorge dient die private Vorsorge der Sicherung des individuellen Lebensstandards. Sie ist freiwillig und wird sowohl vom Bund als auch von den Kantonen steuerlich mit Vergünstigungen gefördert. Zu unterscheiden gibt es hierbei noch die gebundene Vorsorge (Säule 3a) für die Altersvorsorge sowie die freie Vorsorge (Säule 3b).
A
Ablehnung
Die beantragte Deckung kann für alle dem VVG unterstehenden Versicherungsprodukte sowohl angenommen als auch abgelehnt werden. Ursächlich für die Ablehnung ist in den meisten Fällen eine hohe Risikowahrscheinlichkeit.
AHV
Als Teil der ersten Säule bildet die obligatorische Alters- und Hinterlassenenversicherung einen bedeutenden Teil der sozialen Vorsorge. Nach der Pensionierung wird mit der Altersrente ein finanziell gesicherter Ruhestand gewährleistet. Die Hinterlassenenrente dient im Todesfall der finanziellen Absicherung der Hinterbliebenen.
Allgemeine Abteilung
Dieser Krankenkassenzusatz ermöglicht dem Versicherten Spitalbehandlungen in der allgemeinen Abteilung der Schweizer Spitäler auch ausserhalb des Wohnkantons. Eine freie Arztwahl ist bei dieser Abteilung jedoch nicht gegeben.
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Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB)
In den allgemeinen Versicherungsbedingungen sind gegenseitige Rechte und Pflichten der Versicherungsgesellschaft und des Versicherungsnehmenden definiert. Vor allem bei der Krankenversicherung können zwischen den einzelnen Gesellschaften erhebliche Unterschiede festgestellt werden, weshalb eine vorgängige Einsicht stets ratsam ist.
Alternativversicherung
Neben der obligatorischen Grundversicherung bieten Krankenkassen diverse Zusatzversicherungen, auch Alternativ-, Naturheil- oder Komplementärmedizin genannt, an. Sie dienen der bedürfnisorientierten Ergänzung zur Grundversicherung und kommen für Heilmethoden ausserhalb der Schulmedizin auf, deren Wirksamkeit wissenschaftlich belegt werden konnte.
Ambulante Zusatzversicherung
Ambulante Zusatzversicherungen schützen den Versicherten vor Krankheitskosten, welche durch die obligatorische Grundversicherung nicht gedeckt werden. Die Wahl der Zusatzversicherungen ist dabei abhängig von den persönlichen Bedürfnissen des Versicherungsnehmers. Mögliche Deckungen umfassen Versicherungsschutz im Ausland, die Übernahme von weltweiten medizinischen Transporten, Komplementärmedizin, Sehhilfen, Zahnkorrekturen, Rechtsschutz sowie Psychotherapie.
Hier gelangen Sie direkt zu unseren detaillierten Infos über die ambulante Zusatzversicherung.
Arbeitsunfähigkeit
Arbeitsunfähigkeit umschreibt eine volle oder teilweise Unfähigkeit, im bisherigen Beruf oder Aufgabenbereich tätig zu sein. Ursache dafür ist eine Beeinträchtigung der körperlichen, geistigen oder psychischen Gesundheit.
Auslanddeckung
Die meisten Versicherungen sind im Bezug auf deren Gültigkeit der Deckung auf die Schweiz (oder das jeweilige Land) begrenzt. Von Auslanddeckung wird gesprochen, wenn die Versicherungsdeckung weltweite Gültigkeit aufweist.
Ausschluss
Versicherungsgesellschaften können bei bestimmten Deckungen einen Ausschluss gewisser Risiken aus dem Versicherungsschutz festlegen, zum Beispiel für Leiden, welche bereits vor Vertragsabschluss bestanden haben. Grund dafür ist die risikogerechte Berechnung der Versicherungsprämien.
B
Bauherrenhaftpflichtversicherung
Die Bauherrenhaftpflichtversicherung schützt den Bauherren sowie dessen Angestellte bei Personen- oder Sachschäden an Dritten. Diese können beispielsweise bei der Missachtung von Verkehrssicherungspflichten, also bei schlechter Beschilderung oder Beleuchtung entstehen.
Weiteres zu Bauherrenhaftpflichtversicherung, ist hier zu finden.
Bauwesenversicherung
Die Bauwesenversicherung ist eine Gebäudeversicherung und kommt für Schäden während der Bauzeit auf. Gedeckt sind dabei neben Bauunfällen auch Diebstahl und Vandalismus.
Bereicherungsverbot
Da die Entschädigungsleistung lediglich als Ersatz für erlittene Schäden dient, darf der Versicherungsnehmende daraus keinen Gewinn erzielen und dadurch finanziell nicht besser dastehen als vor dem Versicherungsfall. Der Versicherer ist deshalb verpflichtet, nicht mehr als den Schaden zu ersetzen. Diese Regelung ist wichtig im Hinblick auf die gleichwertige Behandlung sämtlicher Prämienzahlenden.
Beschränkte Steuerpflicht
Beschränkt steuerpflichtig sind nach schweizerischem Steuerrechtssystem natürliche Personen mit Wohnsitz im Ausland, bei welchen eine wirtschaftliche Beziehung wie Grundeigentum oder Betriebsstätte besteht.
Betriebshaftpflichtversicherung
Wenn Dritte durch den Betrieb oder Mitarbeitende zu Schaden kommen, haftet das Unternehmen mit dem gesamten Vermögen. Eine Betriebshaftpflichtversicherung schützt das Unternehmen vor diesen schwer einschätzbaren Risiken. Sie schützt den Betrieb vor den finanziellen Folgen gerechtfertigter Schadenersatzansprüche, wehrt ungerechtfertigte Forderungen ab und bietet Rechtsschutz bei Straf- oder Verwaltungsverfahren.
Hier haben wir detaillierte Informationen zum Thema für Sie.
Weitere Angaben zu Betriebshaftpflichtversicherung, finden Sie auch hier.
Betriebsinhaberversicherung
Selbständigerwerbende sind selbst für jegliche finanziellen Folgen einer Krankheit oder eines Unfalls verantwortlich. Die Betriebsinhaberversicherung bietet optimalen und weltweiten Versicherungsschutz vor den Folgen von Arbeitsunfähigkeit. Ein Taggeld kann auf die Bedürfnisse abgestimmt und festgelegt werden. Auch die Heilungskosten in Ergänzung zu einer Sozialversicherung bei einem Unfall sind versichert. Für den Fall einer Invalidität kann zudem ein Kapital versichert werden. Mit Einschluss eines Todesfallkapitals können auch Hinterbliebene finanziell abgesichert werden.
Hier gelangen Sie zu unseren detaillierten Infos zu Betriebsinhaberversicherung.
Bonusschutz
Der Bonusschutz kann optional beim Abschluss einer Motorfahrzeugversicherung abgeschlossen werden und verhindert die Erhöhung der Prämie nach einem Schadenfall.
Brillen und Kontaktlinsen
In der Grundversicherung ist für Kinder bis zum vollendeten 18. Lebensjahr ein Beitrag von CHF 180.- pro Kalenderjahr für Brillenleistungen enthalten. Für Erwachsene gibt es keinen Beitrag mehr aus der Grundversicherung, zusätzlich kann aber eine Krankenpflegeversicherung zur Kostenbeteiligung abgeschlossen werden. Die Höhe der Beteiligung hängt von der jeweiligen Versicherungsgesellschaft ab.
BVG
BVG steht als Abkürzung für das Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge.
Hier gelangen Sie zu unseren detaillierten Infos.
Weitere Informationen über das Bundesgesetz finden Sie auch hier.
C
Check-Up
Der Check-Up ist eine medizinische Kontrolluntersuchung zur Früherkennung von Krankheiten. Darin sind verschiedene medizinische Testuntersuchungen enthalten.
Crash Recorder
Der Crash Recorder zeichnet das Fahrverhalten auf und dient der Rekonstruktion des Unfallherganges bei einem Schadenfall. Von einigen Versicherern wird dieser gegen einen Rabatt der Autoversicherungsprämie angeboten.
D
Deckungsunterbruch
Ein Deckungsunterbruch ist eine Leistungsverweigerung, welche zustande kommt, wenn die Versicherungsprämien auch nach mehrmaligen Mahnungen nicht bezahlt werden.
E
Elementarversicherung
Elementarschäden gehören gesetzmässig zum Risiko «Feuer» und werden daher auch in Kombination mit Feuerschäden über die Feuerversicherung abgedeckt. Die Deckung ist bei allen Versicherern identisch und umfasst folgende neun Gefahren: Hochwasser, Überschwemmung, Sturm, Hagel, Lawinen, Schneedruck, Felssturz, Steinschlag, Erdrutsch. Zudem ist auch das Abhandenkommen der versicherten Sache aufgrund einer der genannten Gefahren gedeckt.
Ergänzungsleistungen (EL)
Ergänzungsleistungen sind Bestandteil der 1. Säule und werden dann verrichtet, wenn die AHV oder IV das Existenzminimum nicht abdecken können.
Mehr zum Thema Ergänzungsleistungen, finden Sie hier.
Erstes Risiko
Die Erstrisikoversicherung ist eine Versicherungsform in der Schadenversicherung und begrenzt die Versicherungsleistung durch eine Versicherungssumme nach oben hin und repräsentiert somit das erste Risiko. Ist ein Schaden höher als die vereinbarte Summe, so muss die Versicherung nur den versicherten Betrag bezahlen. Wenn der Schaden kleiner ausfällt, wird der effektive Schaden übernommen.
Erwerbsersatzordnung (EO)
Die Erwerbsersatzordnung regelt die Ausfallentschädigung sowohl für Personen, welche Militär- oder Zivildienst leisten, als auch im Falle einer Mutterschaft.
Erwerbsunfähigkeitsrente (Lohnabsicherung)
Mithilfe der Erwerbsunfähigkeitsrente wird das notwendige Ersatzeinkommen auch dann gewährleistet, wenn das reguläre Einkommen durch Erwerbsunfähigkeit ausfällt. Sie sichert Ihren gewohnten Lebensstandard auch im Falle einer Krankheit oder eines Unfalles durch ein Ersatzeinkommen ab und übernimmt die Prämie bei Erwerbsausfall. Zudem ist die Lohnabsicherung im Rahmen der Säule 3a steuerbegünstigt versicherbar.
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Weitere Informationen zur Lohnabsicherung, finden Sie auch hier.
F
Fallpauschale
Eine Fallpauschale kommt bei Spitalaufenthalten zum Zug und vergütet die gesamte medizinische Leistung pro Behandlungsfall pauschal. Die Spitäler werden dabei nicht einfach für ihre Kosten bezahlt, sondern erhalten je nach behandelter Krankheit einen fixen Tarif von den Gesellschaften.
Feuerversicherung
Die Feuerversicherung wird in der Regel in Kombination mit der Elementarversicherung abgeschlossen. Die versicherten Gefahren sind bei jeder Gesellschaft identisch und umfassen folgende fünf Feuergefahren: Brand, plötzliche Rauchentwicklung, Blitzschlag, Explosion sowie abstürzende oder notlandende Luft- / Raumfahrzeuge. Zudem ist auch das Abhandenkommen der versicherten Sache aufgrund einer der genannten Gefahren gedeckt.
Firmengründung
Wer in der Schweiz eine Firma gründen will, hat einiges zu beachten. Neben einer Marktanalyse sowie dem Aufstellen eines Businessplans sollte dabei die passende Rechtsform ausgewählt, eine Eintragung ins Handelsregister getätigt sowie ein geeigneter Standort gefunden werden. Eine professionelle Beratung kann bei diesem Unterfangen hilfreich sein.
Hier gelangen Sie direkt zu unseren detaillierten Infos über das Thema Firmengründung.
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Flexible Spitalversicherung / Spitalabteilung
Eine flexible Spitalversicherung ist eine Zusatzversicherung und ermöglicht die Wahl der Spitalabteilung beim Eintritt ins Spital. Abhängig davon, ob die allgemeine, private oder halbprivate Abteilung gewählt wird, kommt ein vorgängig vereinbarter Selbstbehalt zum Zug.
Hier erklären wie Ihnen mehr zum Thema.
Franchise
Die Franchise ist eine Kostenbeteiligung, welche jeder Erwachsene pro Kalenderjahr an seinen Behandlungskosten leisten muss. Der Betrag ist zwischen CHF 300.- und CHF 2500.- bei Erwachsenen resp. CHF 0.- bis CHF 600.- bei Kindern frei wählbar, oft bieten Krankenkassen aber bestimmte Wahlfranchisen (zwischen CHF 300.- und 2500.-) an.
Freie Arztwahl
Bei der freien rztwahl ist die Arztwahl nicht eingeschränkt. Diese ist gegeben, sofern in der Krankengrundversicherung kein alternatives Versicherungsmodell gewählt wurde.
G
Gästeversicherung
Die Gästeversicherung kann von Personen, welche sich für eine begrenzte Zeit ohne Anmeldung in der Schweiz aufhalten, freiwillig abgeschlossen werden. Die Leistungen sind ähnlich der Krankenversicherung und umfassen unter anderem die Spital-, Arzt- sowie Medikamentenkosten, Transportkosten ins Spital als auch die Rückführung ins Heimatland.
Gebäudehaftpflichtversicherung
Die Gebäudehaftpflichtversicherung ist ähnlich der Privathaftpflichtversicherung und versichert den Eigentümer des Grundstücks eines Gebäudes. Diese Versicherung kommt für Schäden auf, welche direkt auf die Existenz eines Gebäudes oder Grundstücks zurückzuführen sind.
Gebäudeversicherung
Die Gebäudeversicherung ist in den meisten Kantonen obligatorisch und sichert den Eigentümer gegen Schäden ab, welche durch versicherte Gefahren verursacht werden. Der Umfang der gedeckten Gefahren ist variabel, üblicherweise sind aber Feuer- und Elementargefahren, Wassergefahren, Glasbruch und Diebstahl in der Deckung enthalten. Erweiterte Deckungen für Schäden durch Nagetiere oder Vandalismus können optional auch abgesichert werden.
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Weitere Informationen über die Gebäudeversicherung,finden Sie hier.
Gefahrengemeinschaft
Eine Gefahrengemeinschaft ist das Grundprinzip für Versicherungen und wird von Versicherungsgesellschaften organisiert. Eine Gefahrengemeinschaft bedeutet, dass eine grosse Anzahl verschiedener Personen von gleichen Risiken wie beispielsweise einem Autounfall oder Wohnungsbrand betroffen sind. Für die Übernahme dieser Risiken von der Versicherung wird der Versicherungsbeitrag geleistet.
Hier finden Sie weitere Informationen zur Gefahrengemeinschaft.
Gegenseitigkeit
In der Versicherungsgesellschaft gilt das Prinzip der Gegenseitigkeit, was bedeutet, dass die Kunden der Gesellschaft gemeinsam die finanziellen Folgen von Schäden einzelner Kunden decken.
Generika
Als Generika werden Nachfolgemedikamente bezeichnet, welche im Wesentlichen gleich sind wie die entsprechenden Originalpräparate.
Geschäftssachversicherung
Die Geschäftssachversicherung entspricht der Hausratversicherung für Unternehmen.
Gesetz der grossen Zahl
Die Versicherungsgesellschaften richten sich nach dem Gesetz der grossen Zahl. Es besagt, dass Ereignisse in der Zukunft umso genauer vorhergesagt werden können, umso mehr Versicherte und umso länger der Zeitraum der Versicherungsfälle ausfällt.
Glasversicherung
Gläser können in verschiedenen Versicherungen wie beispielsweise der Hausrat-, der Gebäude- sowie der Motorfahrzeugversicherungen gedeckt sein. Unterschieden wird dabei zwischen Mobiliarglas (Spiegel, Glastische, usw.) und dem Gebäudeglas (Fenster, Glastüren, Herd, usw.).
Grundversicherungsmodelle
Die obligatorische Grundversicherung der Krankenkasse kann in verschiedenen Modellen abgeschlossen werden. Neben der freien Arztwahl gibt es noch das Hausarztmodell, das Telefonmodell als auch das Gruppenpraxismodell. Wie auch beim Hausarztmodell kann der Versicherungsnehmer mit dieser Variante von Ermässigungen der Grundversicherung profitieren.
Gruppenpraxismodell
Das Gruppenpraxismodell ist ein Modell der Grundversicherung. Der Versicherte verpflichtet sich dabei, für die Erstkonsultation eine bestimmte Gruppenpraxis aufzusuchen.
Grobfahrlässigkeit
Die Grobfahrlässigkeit ist eine Option beim Abschluss der Motorfahrzeugversicherung und deckt den Verzicht auf das Regressrecht der Gesellschaft im Schadenfall ab. So wird bei einer Teilschuld aufgrund grobfahrlässigen Handelns des Versicherten die Leistung im Schadenfall nicht gekürzt.
H
Halbprivate Abteilung
Halbprivat bezeichnet eine Stufe in der Spitalversicherung und deckt die Behandlung in der halbprivaten Spitalabteilung ab. Vorzüge dieser Abteilung sind neben der Bezahlung eines Zweibettzimmers unter anderem auch die freie Arztwahl im Spital. In öffentlichen Spitälern ist der Oberarzt für die Behandlung halbprivat Versicherter zuständig.
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Hausarztmodell
Durch die Wahl des Hausarztmodells kann in der Grundversicherung ein Rabatt von etwa 10-20% gewährt werden. Der Versicherte verpflichtet sich dabei, bei der Erstkonsultation immer einen bestimmten Hausarzt aufzusuchen. Eine weiterführende Behandlung durch einen Spezialisten ist mit einer Überweisung möglich.
Hausratversicherung
Die Hausratversicherung versichert das bewegliche Eigentum am Wohnort des Versicherten gegen bestimmte Risiken wie beispielsweise Feuer- oder Wasserschäden. Weiter schützt die Hausratversicherung den Versicherungsnehmer auch vor den finanziellen Folgen von Diebstahl sowohl zu Hause als auch auswärts weltweit. Weitere mögliche Zusatzdeckungen sind die Reisegepäckversicherung sowie die Hausrat-Kaskoversicherung. Die Hausratversicherung wird oft in Kombination mit der Privathaftpflichtversicherung abgeschlossen.
Hypothek
Wer ein Eigenheim baut oder kauft, kann mit seinem eigenen Kapital oft nur einen Teil der Kosten decken. Das restliche benötigte Kapital wird dann meist durch die Aufnahme eines Hypothekardarlehens fremdfinanziert. Die Hypothek ist dabei ein Pfandrecht an der Immobilie. Damit wird das Darlehen durch die Immobilie selbst abgesichert.
Mehr zum Thema Hypothek haben wir hier für Sie zusammengetragen.
Weiteres über Hypotheken finden Sie auch hier.
I
Impfungen
Die Grundversicherung übernimmt die Kosten für in der Schweiz empfohlene Impfungen. Dazu gehören unter anderem Diphterie, Tetanus, Kinderlähmung und MMR (Masern, Mumps und Röteln). Impfungen für Auslandreisen sind mit der Grundversicherung nicht gedeckt. Zusätze wie die Krankenpfelgeversicherungen übernehmen aber häufig 90% des Betrages.
Integritätsentschädigung
Die Integritätsentschädigung ist eine Kapitalleistung und vergleichbar mit der Genugtuung. Anspruch auf Integritätsentschädigung hat eine versicherte Person, wenn sie aufgrund eines Unfalls eine dauernde erhebliche Schädigung der körperlichen, geistigen oder psychischen Integrität erleidet.
(Dauernd = voraussichtlich während des ganzen Lebens mindestens im gleichen Umfang bestehend)
Inventarversicherung
Die Inventarversicherung sichert eine Unternehmung gegen die finanziellen Folgen eines Sachschadens ab. Versichert ist dabei meist das gesamte Geschäftsinventar, also alle beweglichen Sachen im Eigentum des Versicherungsnehmers einschliesslich geleaster oder gemieteter Sachen. Die Inventarversicherung deckt dabei Feuer-, Elementar-, Einbruch- und Diebstahl- sowie Wasserschäden ab. Zudem ist auch ein allfälliger Betriebsausfall versichert, wobei die Versicherung, abhängig vom deklarierten Umsatz, bis zu 2 Jahren nach dem Schaden finanzielle Leistungen entrichtet. Sonderrisiken wie Erdbeben, Terrorismus, innere Unruhen sowie Glasbruch können bei Bedarf zusätzlich versichert werden.
Hier gelangen Sie direkt zu unseren detaillierten Infos über die Inventarversicherung.
Invalidenversicherung (IV)
Die Invalidenversicherung ist Bestandteil der 1. Säule. Mithilfe dieser sollen finanzielle Folgen einer gesundheitlichen Einschränkung der Erwerbsfähigkeit vermindert oder mittels Eingliederungsmassnahmen beseitigt werden.
J
Jährliches Kündigungsrecht
Das jährliche Kündigungsrecht kann in Versicherungsverträgen integriert werden und ermöglicht bei fristgerechter Kündigung eine Auflösung des Vertrags per Verfalldatum. Mithilfe dieses Rechts kann die Auflösung unabhängig von der Vertragslaufzeit geschehen.
K
Kaderlösungen
Die berufliche Vorsorge (BVG) versichert ein Jahreseinkommen von höchstens 83'520 Franken und ist somit für viele Mehrverdiener nicht optimal. Ein Kaderplan hilft, die Lücken zwischen bestehendem Lohn und dem obligatorischen BVG Höchstlohn zu schliessen. Zudem fallen die Alters- und Risikoleistungen für Tod und Invalidität höher aus. Der Kaderplan kann zudem die Einkaufsmöglichkeiten in die Pensionskasse erhöhen und die Steuern senken.
Hier gelangen Sie direkt zu unseren detaillierten Infos.
Kapitalversicherungen
Die Kapitalversicherung, auch Versicherung bei Tod oder Invalidität oder Kapitalversicherung bei Tod oder Invalidität genannt, ergänzen die Leistungen der Sozialversicherungen im Falle eines Todes oder Invalidität als Folge eines Unfalls oder einer Krankheit. Versichert ist dabei eine definierte Versicherungssumme, welche im Todesfall oder anteilsmässig im Falle einer Invalidität ausbezahlt wird.
Kaskoversicherung
Bei der Kaskoversicherung handelt es sich um eine freiwillige Versicherung gegen Schäden am Fahrzeug. Diese übernimmt die Kosten bei einer Beschädigung, Zerstörung oder beim Verlust des versicherten Gegenstandes. Es kann zudem eine Unterteilung in Teil- oder Vollkaskoversicherung gemacht werden, wobei beide für Schäden am eigenen Fahrzeug aufkommen. Bei der Vollkaskoversicherung sind dabei unter anderem auch selbst verschuldete Unfälle sowie Vandalismus abgesichert.
Krankenkasse
Jeder Bewohner der Schweiz, im Besitz einer gültigen Aufenthaltsbewilligung, ist verpflichtet eine obligatorische Grundversicherung bei einer Krankenkasse abzuschliessen. Dies gilt auch für alle Neuzuzüger in die Schweiz, denn es ist Pflicht innert kürzester Zeit eine Krankenversicherung abzuschliessen. In der Schweiz sind die Krankenversicherungen privatwirtschaftliche Unternehmen und werden üblicherweise Krankenkassen genannt. Die obligatorische Grundversicherung umfasst bei Krankheit gesetzlich festgelegte Leistungen. Jedoch trägt die versicherte Person stets einen Teil der Kosten selbst.
Krankenkassenobligatorium
Gemäss dem Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KGV) ist jede in der Schweiz wohnhafte Person krankenversicherungspflichtig. Die Gemeinden sind dabei für die Kontrollen des Obligatoriums verantwortlich. Das Krankenkassenobligatorium trat am 1. Januar 1996 gemeinsam mit dem neuen Krankenversicherungsgesetz nach erfolgter Abstimmung 1994 in Kraft.
Krankentaggeldversicherung
Die Krankentaggeldversicherung ist (im Unterschied zur Unfallversicherung) nicht obligatorisch. Beim Ausfall eines Arbeitnehmers infolge von Krankheit besteht aber eine Lohnfortzahlungspflicht seitens des Arbeitgebers. Während dieser Dauer, welche regional unterschiedlich und vom Dienstalter abhängig ist, ist der Arbeitgeber zur Entrichtung des vollen Lohns verpflichtet. Diesen finanziellen Folgen kann die Krankentaggeldversicherung Abhilfe schaffen, indem die Versicherung nach einer gewählten Wartefrist den wählbar versicherten Lohnanteil (min. 80%) bei einem längeren Krankheitsausfall für die ersten 2 Jahre übernimmt. Zudem kann eine optionale Ergänzungsversicherung zu den Leistungen der gesetzlichen Mutterschaftsversicherung abgeschlossen werden.
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Mehr über Krankentaggeldversicherung erfahren Sie hier.
Karenzfrist
Die Karenzfrist beschreibt eine bestimmte Zeitspanne, während welcher ab Versicherungsbeginn eine bestimmte Deckung ausgeschlossen ist. In der Schweiz ist diese bei gewissen Zusatzversicherungen wie Leistungen bei Mutterschaft, bei Zahnversicherungen sowie bei Rechtsschutzversicherungen gegeben.
Kollektivvertrag
Ein Kollektivvertrag kann zwischen der Versicherungsgesellschaft und einem Arbeitgeber, Verein oder Verband abgeschlossen werden. Die Mitarbeitenden oder Mitglieder der einen Vertragspartei können dadurch von reduzierten Prämien profitieren, wobei aber kein Anschlusszwang besteht.
Kumul
Kumul bezeichnet die Möglichkeit, dass mehrere beim gleichen Versicherer versicherte Risiken durch ein einziges Schadensereignis wie beispielsweise ein Erdbeben betroffen sein können. Die zu erbringenden Versicherungsleistungen können in solchen Fällen die Prämieneinnahmen übersteigen.
Kündigung
Eine Kündigung bezeichnet einen Antrag für die Auflösung des Vertragsverhältnis. Bei der Antragstellung sind dabei die versicherungsspezifischen Kündigungsfristen zu beachten.
Krankenversicherungsgesetz (KGV)
KGV steht als Abkürzung für das Bundesgesetz über die Krankenversicherung und dient in der Schweiz dazu, sämtliche Bevölkerungsschichten im Krankheitsfall finanziell abzusichern. Weil das KGV auch zahlreiche weitere Bereiche im Gesundheitswesen regelt, ist es das wichtigste Gesundheitsgesetz in der Schweiz.
Krankenpflegeversicherung
Die Krankenpflegeversicherung, auch Ambulant- oder Krankenpflegezusatz genannt, ist die verbreitetste Zusatzversicherung. Sie erbringt, je nach Versicherung und Modell, ergänzende Leistungen zur obligatorischen Grundversicherung, darunter beispielsweise die Kostenbeteiligung bei Medikamenten, Sehhilfen, Impfungen und bei Notfällen im Ausland.
L
Lebensversicherung
Die Lebensversicherung dient der finanziellen Absicherung der Familie sowie der Lebens- oder Geschäftspartner bei unerwartetem Todesfall. Dabei kann die Auszahlungsperiode entsprechend den Bedürfnissen der Angehörigen gewählt werden.
Leasing
Leasing ist eine moderne Form der Finanzierung eines Konsum- oder Investitionsgutes, des sogenannten Leasingobjekts. Anstelle des Eigentums stehen hierbei der Gebrauch sowie die Nutzung des Objektes im Mittelpunkt. Die Leasinggesellschaft erwirbt dabei das Eigentum des Objekts und überlässt es gegen Bezahlung der vereinbarten monatlichen Leasingraten dem Leasingnehmer vorübergehend zum Gebrauch. Das Eigentum am Leasingobjekt verbleibt bei der Leasinggeberin. Das Objekt ist nach Ablauf des Vertrages zurückzugeben, alternativ kann es nach Absprache auch gekauft oder der Vertrag verlängert werden.
Hier haben wir mehr Details zum Thema Leasing für Sie.
Weitere Informationen über Leasing finden Sie auch hier.
Lohnabzüge
Ein Arbeitgeber ist verpflichtet, seinen Mitarbeitern die gesetzlich festgelegten Beiträge vom Lohn abziehen. Dazu gehören unter anderem die AHV/ALV als auch die Unfall- und Krankentaggeldversicherung.
Lücke
Eine Deckungs- oder Versicherungslücke ist gegeben, wenn die versicherte Leistung den Bedarf nicht zu decken vermag.
Lohnfortzahlung
Die Lohnfortzahlung beschreibt die Weiterführung der Gehaltszahlung im Krankheitsfall. Der Arbeitnehmer hat Anspruch auf eine Lohnfortzahlung, sofern das Arbeitsverhältnis seit mehr als drei Monaten besteht. Weitere Voraussetzungen sind die krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit sowie ein Nichtverschulden des Arbeitsnehmers.
M
Medizinprodukte
Für Medizinprodukte benötigt es, im Vergleich zu Arzneimitteln, keine behördliche Zulassung. Beispiele für Medizinprodukte sind Nasensprays, Augentropfen, Verbandmittel sowie OP-Material.
Mietertragsausfallversicherung
Ein Mietertragsausfall kann zusätzlich beim Abschluss einer Gebäudeversicherung gedeckt werden. Diese Mietertragsausfallversicherung kommt für den Ausfall der Mieterträge nach einem Feuer-, Elementar- oder Wasserschaden auf.
Mietkautionsversicherung
Die Mietkautionsversicherung ist eine interessante Alternative zu der Einzahlung des Mietkautionsdepot, welches oftmals eine Höhe von bis zu drei Monatsmieten hat. Im Gegenzug für die jährlichen Prämienzahlungen übernimmt die Versicherung die Garantie für den Betrag der Mietkaution gegenüber dem Vermieter und hinterlegt diese im Namen des Mieters.
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Militärsistierung
Während der Absolvierung der Rekrutenschule ist eine Deckung über die Militärversicherung vorhanden. Währenddessen kann die Grundversicherung deshalb unterbrochen (sistiert) werden, sofern der Dienst an mindestens 60 aufeinanderfolgenden Tagen geleistet wird. Eine weitere Voraussetzung für das Sistieren ist zudem die Weiterleitung des Marschbefehls an die Versicherungsgesellschaft.
Motorfahrzeugversicherung
Die Motorfahrzeugversicherung schützt Sie vor den finanziellen Folgen in Zusammenhang mit dem eigenen Motorfahrzeug. Zu unterscheiden sind dabei drei Arten von Versicherungen. Die Haftpflichtversicherung ist obligatorisch und deckt Personen- und Sachschäden, welche mit dem versicherten Auto einer Drittperson zugefügt werden. Die Kaskoversicherung ist nur bei Leasingfahrzeugen obligatorisch und deckt je nach Modell unterschiedliche Schadensfälle. Die Teilkasko deckt Schäden, an denen der Lenker nicht aktiv beteiligt ist (wie Glasbruch, Diebstahl und Feuer). Bei einer Vollkaskoversicherung sind zudem auch noch selbstverschuldete Kollisionsschäden gedeckt. Die Insassenunfallversicherung übernimmt Heilungskosten sowie ein Invaliditäts- und Todesfallkapital.
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Montageversicherung
Die Montageversicherung wird in der Regel vom Lieferanten abgeschlossen und sichert ihn gegen verschiedene Risiken während der Montagezeit von grossen Anlagen oder Maschinen ab.
N
Neuwert
Der Neuwert einer Sache entspricht dem Wiederbeschaffungspreis einer gleichartigen Sache in neuwertigem Zustand. Im Gegensatz zum Zeitwert findet dabei keine Werteminderung und somit keine Verkleinerung dieses Werts statt. Bei der Hausratsversicherung beispielsweise beläuft sich die Höhe der Versicherungssumme aus diesem Grund auf dem Neuwert sämtlicher Sachen im Haushalt.
O
Obligatorische Krankenpflegeversicherung
Die obligatorische Krankenpflegeversicherung, auch Krankengrundversicherung oder nur Grundversicherung genannt, ist für jede in der Schweiz wohnhafte Person obligatorisch und sichert die Heilungskosten infolge von Krankheit ab.
Ombudsmann
Beim Ombudsmann, bei weiblicher Besetzung auch Ombudsfrau genannt, handelt es sich um eine unparteiische Schlichtungsperson. Diese vermittelt bei Uneinigkeiten zwischen Versicherungen und dem Versicherten.
P
Pensionsplanung
Die Pensionsplanung dient der Vermögenssicherung nach der Pensionierung. Weitere wichtige Themen sind die Rente sowie Nachlassregelung und bei Bedarf auch noch die Amortisation von Hypotheken. Mithilfe dieser Planung kann man eine Grundlage schaffen, damit man den Ruhestand seinen Wünschen und Vorstellungen entsprechend geniessen kann.
Hier gelangen können wir Ihnen direkt mehr über die Pensionsplanung und 3. Säule erklären.
Weitere Informationen zur Pensionsplanung finden Sie auch hier.
Planmässigkeit
Für den Betrieb einer Versicherungsgesellschaft ist eine Bewilligung notwendig. Dabei muss die Gesellschaft genau aufzeigen können, wie sie das Geschäft betreiben wird. Weiter müssen finanzielle Mittel in adäquater Höhe vorhanden sein, um eine professionelle Geschäftstätigkeit garantieren zu können.
Prämie
Die Prämie wird vom Gläubiger für den Versicherungsschutz an die Versicherung entrichtet. Die Versicherungsgesellschaft deckt damit die Versicherungsleistungen sowie den Verwaltungsaufwand.
Prämienregion
Wenn die Prämie nach Regionen unterschiedlich berechnet wird, spricht man von Prämienregionen. Bei der Krankengrundversicherung ist dabei die Wohnregion relevant, zudem sind die Prämien kantonal unterschiedlich. In einigen Kantonen befinden sich bis zu drei verschiedene Prämienregionen.
Prämienzahler
Dem Prämienzahler wird die Prämie der Versicherungspolice in Rechnung gestellt.
Private Abteilung
Bei der Zusatzversicherung „private Abteilung“ hat der Versicherungsnehmende Anspruch auf die Bezahlung eines Einbettzimmers, bessere Verpflegung sowie freie Arztwahl im Spital. In den öffentlichen Spitälern ist in der Regel der Chefarzt für die Behandlung von privat Versicherten zuständig.
Hier gelangen Sie direkt zu unseren detaillierten Infos über die private Abteilung.
Privathaftpflichtversicherung
Die Privathaftpflichtversicherung dient dem weltweiten Schutz vor finanziellen Folgen bei Schäden, die der Versicherte anderen Menschen oder deren Eigentum zufügt. Obwohl diese Versicherung nicht obligatorisch ist, wird sie oftmals von Vermietern vorgeschrieben, da Mieterschäden auch zur Deckung gehören. Vorteile dieser Versicherung sind die weltweite Gültigkeit, die Möglichkeit einer Versicherungssumme von bis zu 10 Millionen Franken sowie weitere mögliche Zusatzdeckungen.
Psychotherapie
Für die Behandlung und Heilung von psychischen Störungen und Krankheiten können sich Menschen in psychologische Behandlung begeben. Dabei gibt es verschiedene Unterstützungsformen, die bekanntesten sind Psychiater, Psychologen und Psychotherapeuten.
Q
Quellensteuer
Staatsangehörige, welche Ihren steuerrechtlichen Wohnsitz in der Schweiz haben, aber die Niederlassungsbewilligung noch nicht besitzen oder keinen steuerrechtlichen Wohnsitz in der Schweiz für ihre Einkünfte haben (Grenzgänger, Wochenaufenthalter, usw.) haben, sind verpflichtet, Quellensteuern zu bezahlen. Massgebend für die Berechnung ist dabei der monatliche Bruttolohn. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die geschuldete Steuer vom Lohn abzuziehen und der Steuerbehörde zu entrichten. Übersteigt der Bruttolohn die Limite von 120'000 CHF, wird auf den Abzug der Quellensteuer verzichtet und anstelle dessen eine Abrechnung im Nachhinein vorgenommen.
R
Ratenzuschlag
Jährlich bezahlbare Versicherungen, welche vom Prämienzahler aber in kleineren Tranchen beglichen werden, werden mit einem Ratenzuschlag verrechnet. Dieser liegt in der Regel bei ungefähr 20 Franken pro Tranche.
Rechtsanspruch auf Leistung
Der Kunde schliesst mit der Versicherung einen Versicherungsvertrag ab. In diesem ist festgehalten, welche Leistungen im Versicherungsumfang enthalten sind. Der Kunde verpflichtet sich dabei, eine Versicherungsprämie zu bezahlen. Die Versicherungsgesellschaft auf der anderen Seite verpflichtet sich, für die finanziellen Folgen nach dem Eintreffen eines versicherten Ereignisses aufzukommen. Mit dem Inkrafttreten des Vertrages hat die versicherte Person dann den Rechtsanspruch auf Leistung.
Rechtsschutzversicherung
Die Rechtsschutzversicherung schützt den Versicherungsnehmenden sowie dessen Familie vor den finanziellen Folgen bei Streitigkeiten im Privatleben und übernimmt die Anwalts- und Gerichtskosten. Auch für Unternehmen ist diese Versicherung ratsam, zumal sie neben der Vertretung der juristischen Interessen bei Auseinandersetzungen auch Beratung bei Rechtsfragen anbietet. Individuelle Lösungen aus Betriebsrechtsschutz, Vertragsrechtsschutz, Inkassorechtsschutz sowie Motorfahrzeugrechtsschutz sind möglich.
Regress
Bei der Übertragung der Forderung im Schadenfall auf den Verursacher spricht man von einem Regress.
Reiseversicherung
Die Reiseversicherung dient dem Schutz vor finanziellen Folgen vor und während der Reise oder der Freizeit. Die Annullierungskostenversicherung entschädigt Hotel- und Reisekosten, falls Sie oder ein Familienmitglied infolge einer Krankheit oder eines Unfalls die Reise nicht antreten oder fortsetzen können. Die Personenreiseversicherung sichert Sie gegen die Kosten von medizinischen Transporten ab, welche von Ihrer Krankenkasse nicht übernommen werden. Mit dem erweiterten Pannendienst können Sie sich bei Pannen oder Unfällen Schweiz- und europaweit schützen, da die Versicherung dabei den Weitertransport, Hotelkosten sowie die Rückführung Ihres Fahrzeuges übernimmt.
Hier gelangen Sie direkt zu unseren detaillierten Infos über die Reiseversicherung.
Rückführung
Die Rückführung umschreibt den Transport einer verletzten Person (meist per Flugzeug oder Helikopter) ins Wohnsitzland zurück. Grund dafür ist oft, dass eine Behandlung vor Ort als nicht zumutbar angesehen wird.
Rückkaufswert
Der Rückkaufswert kommt meist bei der Lebensversicherung zum Zug und bezeichnet den Betrag, welchen man bei einem vorzeitigen Vertragsaussteig von der Versicherung zurückerhält.
Rohbauversicherung
Die Rohbauversicherung kommt für Feuer- und Elementarschäden am Gebäude während des Baus auf. In der Regel wird diese Versicherung komplementär zur Bauwesenversicherung abgeschlossen.
S
Schätzbarkeit
Zur Bestimmung einer angemessenen Prämie setzt das Versicherungsunternehmen auf die Statistik und Wahrscheinlichkeitsrechnung. Dabei können Versicherungsmathematiker aus Versicherungsfällen vergangener Jahre eine Vorhersage für zukünftige Fälle ableiten.
Schadensereignis
Das Schadensereignis bezeichnet ein Ereignis, welches zu einem Schaden führt. Je nach Art des Schadens ist dabei eine Zuteilung zum Sach-, Personen- oder Vermögensschaden möglich.
Schröpfen
Das Schröpfen ist eine alternative Heilmethode, bei welcher Verspannungen und Schmerzen mittels Unterdrucks gelindert werden sollen. Die Bezahlung dieser Behandlung wird meist von einer Zusatzversicherung für Alternativmedizin übernommen.
Schutz und Sicherheit
Neben der Leistungserbringung beim Eintreffen eines versicherten Ereignisses biete uns die Versicherung Schutz und Sicherheit, da diese uns auch finanziell absichert. Ein gutes Exempel hierfür ist die Krankenkassenversicherung: Müsste man im Falle einer Krankheit die Behandlungskosten vollständig selbst tragen, müsste man dafür ein enorm hohes Kapital ansparen. Dank dem Versicherungsschutz der Krankenkasse ist aber der grösste Teil der Kosten abgedeckt.
Selbstbehalt
Krankenkasse: Der Selbstbehalt ist unabhängig von der gewählten Franchise und kommt zur Anwendung, sobald die Franchise ausgeschöpft ist. Maximal 700 Franken pro Kalenderjahr und immer 10% der Behandlungskosten müssen dabei selbst bezahlt werden.
Sonstige Versicherungen: Bei anderen Versicherungsarten wird je nach vereinbarter Police pro Schadenfall ein bestimmter Selbstbehalt kalkuliert.
Spitalversicherung
Bei der Spitalversicherung handelt es sich um einen Zusatz zur Grundversicherung, welcher stationäre Leistungen im Spital übernimmt. Dabei gibt es verschiedene Modelle mit unterschiedlichen Leistungsumfängen wie der allgemeinen, halbprivaten oder privaten Abteilung.
Hier gelangen Sie zu unseren detaillierten Infos.
Sengschäden
Sengschäden sind Schäden, welche lokal begrenzt durch Hitze entstehen. Da weder Feuer noch Brand ursächlich für einen solchen Schaden sind, handelt es sich versicherungstechnisch nicht um einen Feuerschaden. Beispiele dafür sind Schäden von der glühenden Asche einer Zigarette oder Brandlöcher durch Funken aus dem Kamin.
Sicherungsteam
Der Versicherungskunde und der Berater bilden gemeinsam das Sicherungsteam. Grundlegend für beidseitige Zufriedenheit ist dabei gegenseitiges Vertrauen. Der Berater vertraut darauf, dass der Kunde seine persönliche Situation ehrlich und detailliert schildert, während der Kunde sich auf eine kompetente Beratung für einen optimalen Schutz verlässt.
Sistierungsverzicht
Als Sistieren wird in der Schweiz das Hinterlegen der Kontrollschilder beim Strassenverkehrsamt bezeichnet. Während dieser Zeit ruht die Versicherung und es fallen keine Prämien an. Um sich diesen administrativen Aufwand zu ersparen, bieten einige Versicherungen bei der Motorradversicherung die Möglichkeit von Ganzjahresprämien an, in welcher die seltene Benutzung im Winter auch berücksichtigt wird. Vorteil dieses Modells ist, dass auf eine Sistierung verzichtet werden kann.
Skonto
Beim Skonto handelt es sich um eine Prämienreduktion im einstelligen Prozentbereich, welcher von vielen Versicherungen im Falle einer halbjährlichen oder jährlichen Bezahlung der Prämien gewährt wird.
Steuererklärung
Die Steuererklärung umfasst sämtliche Angaben zum Einkommen des vergangenen Jahres und dient dem Steueramt als Grundlage für die individuelle Berechnung des Steuerbetrags. Neben der detaillierten Deklarierung des Einkommens verlangt das Steueramt zudem gewisse Unterlagen wie Lohnausweise, Kontoauszüge und Wertschriftenbelege. Zu beachten ist hierbei, dass die Steuergesetze je nach Kanton verschiedene Arten von Abzügen (Fahrkosten zum Arbeitsort, Verpflegungskosten bei der Arbeit, Vorsorgebeiträge, usw.) gewährleisten. Die Steuererklärung kann von Hand, mit einer speziellen Software oder Online ausgefüllt werden.
Steuerpflicht
Nach dem Schweizer Steuersystem sind natürliche Personen mit Wohnsitz oder steuerrechtlichem Aufenthalt unbeschränkt steuerpflichtig. Der steuerrechtliche Aufenthalt ist bei mindestens 30 Tagen mit Erwerbstätigkeit oder 90 Tagen ohne Erwerbstätigkeit gegeben.
Stammnummer
Die Stammnummer besteht aus 9 Zahlen und dient der Identifikation von Fahrzeugen. Sie wird beim Abschluss einer Autoversicherung benötigt.
Stillgeld
Weil das Stillen von Babys als sehr gesundheitsfördernd für den Säugling angesehen wird, entschädigen einige Versicherer dies nach erbrachtem Nachweis über einen Krankenpflegezusatz mit einem Betrag von etwa 100 bis 200 Franken.
Such- und Freilegungskosten
Diese Kosten fallen bei der Ortung und Freilegung der defekten Stelle an. Als Zusatzdeckung bei der Gebäudeversicherung werden diese bis zu einer betraglich festgelegten Summe von der Versicherung übernommen.
T
Telefonmodell / Telmed
Beim Telefonmodell handelt es sich um ein alternatives Modell der Krankengrundversicherung. Bedingt wird dabei eine vorgängige medizinische Beratung über das Telefon, aufgrund welcher das weitere Vorgehen entschieden wird. Vorteil dieses Modells ist ein gewährter Prämienrabatt von etwa 10-20%.
Totalschaden
Wenn die Reparaturkosten den Wert des versicherten Objekts übersteigen, bezeichnet man dies als Totalschaden.
Typenschein
Der Typenschein ist ein Beleg für eine Typengenehmigung. Die sechsstellige Typenscheinnummer, auch Typengenehmigungsnummer oder kurz TG-Nummer genannt, dient dabei der Identifikation des Fahrzeugtyps und kommt bei Autoversicherungen zur Anwendung.
Treuhand
Ein Treuhandsverhältnis liegt vor, wenn vertraglich eine volle Rechtsmacht «zu treuen Händen» vom Treugeber an den Treuhänder übertragen wird. Im Aussenverhältnis geht dabei eine vollständige Übertragung des Rechts, etwa des Eigentums an einer Sache, von statten. Bedingt wird hierbei, dass der Treuhänder den Interessen des Treugebers nicht zuwiderhandelt. Der Treuhänder kann selbständig im Auftrag des Treugebers handeln und agiert dabei als rechtmässiger Eigentümer oder Verwalter. Ein Beispiel für ein Treuhandverhältnis ist die Übergabe der Buchhaltung eines Unternehmens an einen Treuhänder.
U
Überversicherung
Eine Überversicherung ist dann gegeben, wenn die Versicherungssumme den eigentlichen Neuwert übertrifft. Der Begriff wird allgemein im Zusammenhang mit Sachversicherungen, im Besonderen auch bei Hausratversicherungen verwendet. Da sich der Versicherungswert des Hausrates oder der Sache mit der Zeit ändern kann, ist es durchaus möglich, dass die Überversicherung bei Vertragsbeginn noch nicht vorlag. Da im Falle einer Überversicherung oft eine zu hohe Prämie bezahlt wird, sollte die Versicherungssumme laufend überprüft werden.
Unterversicherung
Die Unterversicherung, auch Unterdeckung genannt, beschreibt das gegenteilige Szenario einer Überversicherung. Die Versicherungssumme ist in diesem Fall kleiner als der tatsächliche Neuwert. Eine Unterversicherung ist häufig bei Hausratversicherungen gegeben und sollte vor allem deshalb gemieden werden, weil bei einem Schadenfall nur proportional zur Unterversicherung entschädigt wird. Auch hierbei ist zu beachten, dass sich eine Unterversicherung durch eine Änderung des Versicherungswerts im Laufe der Zeit ergeben kann. Die Versicherungssumme sollte deshalb laufend überprüft werden.
Unfall
Bei einem Unfall handelt es sich um ein plötzliches, zeitlich und örtlich definierbares Ereignis, bei welchem eine natürliche Person durch äusseren Einfluss unfreiwillig einen Körperschaden erleidet oder eine Sache unbeabsichtigt zu Schaden kommt.
UVG
Dies ist die Abkürzung für das Unfallversicherungsgesetz.
Unfallversicherung
Die Unfallversicherung dient der Deckung der Heilungskosten bei Berufs- als auch Nichtberufsunfällen sowie bei Berufskrankheiten. Sie wird ab einem Pensum von mindestens 8 Stunden pro Woche durch den Arbeitgeber abgeschlossen. Nicht erwerbstätige Personen müssen diese Unfalldeckung in der Grundversicherung der Krankenkasse einschliessen. Hierbei ist zu beachten, dass auch Putzfrauen, Babysitter und Au-Pair ab einem Pensum von 8 Stunden pro Woche durch den Arbeitgeber gedeckt werden müssen.
Hier haben wir detailliertere Infos zur Unfallversicherung für Sie zusammengetragen.
Weitere Informationen finden Sie auch hier.
Urteilsfähigkeit
Als urteilsfähig gilt eine Person, die ihre Handlungen vernunftgemäss beurteilen kann. Laut Schweizer Zivilgesetzbuch ist dies jede Person, die nicht aufgrund des Kindesalters, einer geistigen Behinderung, einer psychischen Störung, Rausch oder ähnlicher Zustände an vernunftgemässem Handeln gehindert ist. Ab wann ein Kind als urteilsfähig gilt, ist per Gesetz nicht genau definiert. Ein Kind oder Jugendlicher gilt als urteilsfähig, wenn es in der Lage ist, eine Situation selbst zu beurteilen, vernünftige Schlüsse daraus zu ziehen und angemessen zu handeln. Erwachsene urteilsunfähige Personen benötigen einen Beistand.
Hier finden Sie weitere Informationen zur Urteilsfähigkeit.
Unfallsistierung
Die Unfalldeckung der Krankengrundversicherung kann ab einem Arbeitspensum von 8 Stunden pro Woche ausgeschlossen werden, da diese dann vom Arbeitgeber übernommen werden muss.
V
Vasektomie
Vasektomie ist der medizinische Fachbegriff für eine Unterbindung beim Mann. Dieser Eingriff, welcher auch Vasektomie genannt wird, kann sowohl ambulant als auch stationär erfolgen und hat die Unfruchtbarmachung des Mannes zum Ziel.
Mehr zur Vasektomie, finden Sie hier
Versicherungsfall
Der Versicherungsfall wird auch Schadensfall oder Leistungsfall genannt und umschreibt ein Schadensereignis, welches die Leistungspflicht des Versicherers zur Folge hat.
Hier finden Sie weitere Angaben zum Thema Versicherungsfall.
Veloversicherung
Fahrräder können über eine Fahrradversicherung, in der Schweiz auch Veloversicherung genannt, gegen Diebstähle, Vandalismus und weitere Gefahren geschützt werden. Oft werden diese Risiken jedoch bereits von der Hausratversicherung abgedeckt.
Verkehrsabgaben
Die Verkehrsabgaben, auch Strassenverkehrsabgaben oder Fahrzeugsteuern genannt, müssen jährlich von den Autofahrern entrichtet werden. Die Höhe dieser Abgaben ist abhängig vom Wohnkanton, der Leistung, dem Hubraum, dem Gewicht sowie weiteren Kriterien.
Wenn Sie mehr zu Verkehrsabgaben wissen wollen, klicken Sie hier.
Versichertengemeinschaft
Bei der Versichertengemeinschaft handelt es sich um die Gefahrengemeinschaft der Versicherten, welche von der jeweiligen Versicherungsgesellschaft organisiert wird. Die Versicherung sammelt dabei die einzelnen Prämienzahlungen der Kunden. Diese werden hauptsächlich verwendet, um entstandene Schäden der versicherten Kunden zu bezahlen. Daneben wird mit den gesammelten Prämien auch der Verwaltungsaufwand des Versicherers gedeckt, damit dieser eine professionelle Organisation gewährleisten kann.
Vorgeburtliche Anmeldung
Der Abschluss einer Grundversicherung bei der Krankenkasse ist auch für Neugeborene Pflicht. Bei der Geburt selbst werden die Spitalkosten von der Versicherung der Mutter übernommen, bei Komplikationen oder weiterem Pflegebedarf des Babies greift diese aber nicht mehr. Es ist deshalb ratsam, diese Versicherung bereits vor der Geburt abzuschliessen. Die Deckung gilt dabei immer ab Geburt, und auch die Prämienzahlung wird erst ab dem Geburtstag fällig.
VVG
VVG steht als Abkürzung für das Versicherungsvertragsgesetz. Dieses Bundesgesetz über den Versicherungsvertrag von 1908 dient als Grundlage für den privatrechtlichen Versicherungsvertrag. Die Zusatzversicherungen sowie die Krankentaggeldversicherung sind Beispiele für einen privatrechtlichen Versicherungsvertrag.
Hier finden Sie weitere Informationen zum Versicherungsgesetz.
W
Wagnisse
Wagnisse bezeichnen im Versicherungsumfeld gefährliche Sportarten oder Tätigkeiten mit erhöhter Verletzungsgefahr. Dabei wird zwischen relativen und absoluten Wagnissen unterschieden. Absolute Wagnisse bezeichnen Sportarten, deren Gefahren nicht auf ein vernünftiges Mass reduziert werden können (wie Base-Jumping oder Motocross). Als relatives Wagnis gelten risikoreiche Sportarten, bei denen die Regeln oder Vorsichtsgebote grob missachtet wurden. Bei Unfällen mit absoluten Wagnissen sowie bei schwerwiegender Missachtung der üblichen Regeln oder Vorsichtsgebote bei relativen Wagnissen muss mit einer Kürzung der Geldleistungen um 50% rechnen.
Hier finden Sie weitere Informationen zu Wagnissen.
Wahlbehandlung
Die Wahlbehandlung ist eine Option bei der Krankenzusatzversicherung, bei welcher dem Versicherten die Möglichkeit zur wahlweisen Behandlung im Ausland gewährt wird.
Wartefrist
Die Wartefrist umschreibt die Zeitspanne zwischen dem Inkrafttreten des Vertrages sowie der Deckungsgewährung seitens der Versicherung. Erst nach vollendeter Wartefrist kann ein Versicherungsnehmer die Versicherungsleistungen in Anspruch nehmen. In der Schweiz ist diese Wartefrist oft im Bereich der Krankentaggeldversicherungen gegeben.
Wertsachenversicherung
Die Wertsachenversicherung schützt den Versicherten bei Schäden und übernimmt finanzielle Folgen bei Diebstahl, Verlust oder Beschädigung von Wertsachen. Als Wertsachen werden Objekte und Gegenstände mit hohem Wert wie Schmuck, Instrumente und Kunstobjekte bezeichnet.
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Wirtschaftlichkeit
Das Prinzip der Wirtschaftlichkeit bei Versicherungen besagt, dass entweder bei gegebenen Mitteln ein möglichst grosser Erfolg angestrebt werden soll (Maximumprinzip), oder ein gegebener Erfolg mit möglichst geringen Mitteln erreicht werden soll (Minimumprinzip). Für ein langfristiges Bestehen der Versicherungsgesellschaft ist eine wirtschaftliche Arbeitsweise nötig, der Aufwand darf längerfristig nicht höher sein als der Ertrag.
Hier finden Sie weitere Informationen über die Wirtschaflichkeit bei Versicherungen.
Wunschhaftung
Die Wunschhaftung für die Haftung des Familienhauptes findet vor allem in der Privathaftpflichtversicherung Anwendung. Die Wunschhaftung ist auf einen bestimmten Betrag begrenzt und kommt für Schäden trotz fehlender Haftungsvoraussetzung auf. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn ein urteilsunfähiges, mitversichertes Kind des Familienhauptes trotz erfüllter Aufsichtspflicht der Eltern einen Schaden gegenüber Dritten verursacht.
Wegzug ins Ausland
Ein Wegzug ins Ausland bringt Konsequenzen im Bezug auf die Sozialversicherungen mit sich. Die AHV/IV sind für Auslandschweizer freiwillig, jeder Schweizer Bürger oder Bürgerin hat nach einem Beitragsjahr Anrecht auf die Altersrente und nach drei Beitragsjahren Anrecht auf die Invalidenrente.
Wenn Sie mehr Infos zum Wegzug aus der Schweiz wissen möchten, klicken Sie hier.
Z
Zeitwert
Im Gegensatz zum Neuwert beschreibt der Zeitwert den Wert eines Gegenstandes zu einem bestimmten Zeitpunkt unter Berücksichtigung von Alter und Abnutzung. Die Entschädigung nach Zeitwert findet in der Schweiz bei der Privathaftpflicht- sowie der Motofahrzeugversicherung Anwendung.
Hier finden Sie weitere Informationen zum Zeitwert.
Zeitwertzusatz
Der Zeitwertzusatz ist eine Vergütungsart bei den Kaskoversicherungen für Motorfahrzeuge. Der Werteverlust von Fahrzeugen wird dadurch auf mehrere Jahre verteilt, weshalb im Schadensfall ein höherer Betrag entrichtet wird, als der Wert, den das Fahrzeug auf dem Papier noch hätte. Die Berechnung der Entschädigung ist abhängig von der jeweiligen Gesellschaft. Ab dem achten Betriebsjahr des Fahrzeuges bringt ein solcher Zusatz aber bei den meisten Versicherungen keine Vorteile mehr, weshalb dieser dann ausgeschlossen werden kann.
Zufälligkeit des versicherten Ereignisses
Für eine Kostenübernahme muss der Eintritt eines versicherten Ereignisses zufällig (ungewiss) sein. Zufällig sind dabei alle Gefahren, von denen viele bedroht sind, tatsächlich aber nur wenige treffen. Zudem muss es unabhängig vom Willen der versicherten Person sein, ansonsten wird von einem Versicherungsbetrug gesprochen. Ungewiss heisst hier auch, dass es sicher eintreten wird, der Zeitpunkt aber noch nicht feststeht, was zum Beispiel beim Tod der Fall ist.
Zusatzbedingung (ZB)
Neben den allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) können bei einem Versicherungsvertrag auch weitere Bedingungen, sogenannte Zusatzbedingungen, zur Anwendung kommen.
Zusatzversicherungen
Zusatzversicherungen bei der Krankenversicherung ergänzen die Leistungen der Grundversicherung in Abhängigkeit der individuellen Bedürfnisse. Im Gegensatz zur obligatorischen Grundversicherung sind diese Zusatzdeckungen freiwillig.
Hier finden Sie weitere Informationen zur Zusatzversicherung.