Simplecare.ch AG

Florastrasse 14
8008 Zürich

BVG (Pensionskasse)

Jedes in der Schweiz tätige Unternehmen ist verpflichtet seine Angestellten ab einem Jahreslohn von CHF 21'150.- bei einer beruflichen Vorsorgestiftung anzumelden. Die Beiträge sind auf den Arbeitgeber und den Arbeitnehmer aufgeteilt, der Arbeitgeber muss dabei mindestens 50% aller Kosten finanzieren. Gerne helfen wir Ihnen eine passende Lösung für Ihr Unternehmen zu finden.

Ihre Vorteile im Überblick:

  • Massgeschneiderte Lösungen für Ihre Bedürfnisse
  • Kalkulierbarer finanzieller Aufwand
  • Kompetente Betreuung
  • Alles aus einer Hand

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