BVG (Pensionskasse)
Jedes in der Schweiz tätige Unternehmen ist verpflichtet seine Angestellten ab einem Jahreslohn von CHF 21'150.- bei einer beruflichen Vorsorgestiftung anzumelden. Die Beiträge sind auf den Arbeitgeber und den Arbeitnehmer aufgeteilt, der Arbeitgeber muss dabei mindestens 50% aller Kosten finanzieren. Gerne helfen wir Ihnen eine passende Lösung für Ihr Unternehmen zu finden.
Ihre Vorteile im Überblick:
- Massgeschneiderte Lösungen für Ihre Bedürfnisse
- Kalkulierbarer finanzieller Aufwand
- Kompetente Betreuung
- Alles aus einer Hand