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Unfallversicherung

Die obligatorische Unfallversicherung (UVG) sichert Arbeitnehmer und Arbeitgeber gegen die Kostenfolgen von beruflichen und nichtberuflichen Unfällen sowie Berufskrankheiten ab. Die Grundlage dieser Versicherung bildet das Bundesgesetz über die obligatorische Unfallversicherung (UVG) und seine Verordnungen.

Ihre Vorteile im Überblick:

  • Berufsunfälle
  • Nichtberufsunfälle (bei einer Tätigkeit über 8 Stunden pro Woche)
  • Heilungskosten nach einem Unfall (Ärzte, Zahnärzte, von diesen verordnete Medikamente, Untersuchungen sowie Analysen, Spital allgemeine Abteilung)
  • Taggeld (ab dem 3. Tag, höchstens 80% des versicherten Verdienstes)
  • Invalidenrente (höchstens 80% des versicherten Verdienstes, bei Teilinvalidität entsprechend weniger)
  • Hinterlassenenrente
  • Versicherter Höchstverdienst 148'200 Franken. 
  • Der überobligatorische Teil muss über die Unfallversicherung in Ergänzung abgedeckt werden

Unfallversicherung in Ergänzung

Die Ergänzung zur obligatorischen Unfallversicherung ist eine Zusatzversicherung, die Ihre Arbeitnehmer genau dort versichert, wo sie durch die obligatorische Unfallversicherung gemäss UVG nicht vollumfänglich geschützt sind.

Ihre Vorteile im Überblick:

  • Übernahme des vom UVG nicht übernommenen Lohnausfalls (bis 100 Prozent ab dem ersten Tag)
  • Übernahme bei einem versicherten Verdienst über dem UVG-Höchstlohn von 148 200 Franken pro Jahr
  • Übernahme der Kosten in der privaten oder halbprivaten Abteilung von Spitälern auf der ganzen Welt
  • Zusätzliche Leistungen bei Invalidität und Tod

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