Unfallversicherung
Die obligatorische Unfallversicherung (UVG) sichert Arbeitnehmer und Arbeitgeber gegen die Kostenfolgen von beruflichen und nichtberuflichen Unfällen sowie Berufskrankheiten ab. Die Grundlage dieser Versicherung bildet das Bundesgesetz über die obligatorische Unfallversicherung (UVG) und seine Verordnungen.
Ihre Vorteile im Überblick:
- Berufsunfälle
- Nichtberufsunfälle (bei einer Tätigkeit über 8 Stunden pro Woche)
- Heilungskosten nach einem Unfall (Ärzte, Zahnärzte, von diesen verordnete Medikamente, Untersuchungen sowie Analysen, Spital allgemeine Abteilung)
- Taggeld (ab dem 3. Tag, höchstens 80% des versicherten Verdienstes)
- Invalidenrente (höchstens 80% des versicherten Verdienstes, bei Teilinvalidität entsprechend weniger)
- Hinterlassenenrente
- Versicherter Höchstverdienst 148'200 Franken.
- Der überobligatorische Teil muss über die Unfallversicherung in Ergänzung abgedeckt werden