Spital Zusatzversicherung
Allgemeine Abteilung
Dieser Zusatz ermöglicht Spitalbehandlungen in der allgemeinen Abteilung der Schweizer Spitäler ausserhalb des Wohnkantons. Eine freie Arztwahl besteht aber nicht.
Halbprivate Abteilung
Bei der Zusatzversicherung „halbprivate Abteilung“ hat der Versicherte Anspruch auf die Bezahlung eines Zweibettzimmers und die freie Arztwahl im Spital. In den öffentlichen Spitälern ist in der Regel der Oberarzt für die Behandlung der halbprivat Versicherten zuständig.
Private Abteilung
Bei der Zusatzversicherung „private Abteilung“ hat der Versicherte Anspruch auf die Bezahlung eines Einbettzimmers, bessere Verpflegung und die freie Arztwahl im Spital. In den öffentlichen Spitälern ist in der Regel der Chefarzt für die Behandlung der Privat-Versicherten zuständig.
Flexible Spitalabteilung
Bei diesem Modell entscheiden Sie erst kurz vor dem Spitaleintritt, ob Sie sich in der allgemeinen, halbprivaten oder privaten Abteilung behandeln lassen möchten. Je nach Wahl müssen Sie einen im Voraus abgemachten Kostenanteil selber übernehmen.