Allgemeine Informationen
Jeder Bewohner der Schweiz, im Besitz einer gültigen Aufenthaltsbewilligung ist verpflichtet eine obligatorische Grundversicherung bei einer Krankenkasse abzuschliessen. Dies gilt auch für alle Neuzuzüger in die Schweiz, denn es ist Pflicht innert kürzester Zeit eine Krankenversicherung abzuschliessen. In der Schweiz sind die Krankenversicherungen privatwirtschaftliche Unternehmen und werden üblicherweise Krankenkassen genannt.
Die obligatorische Grundversicherung umfasst bei Krankheit oder Unfall gesetzlich festgelegte Leistungen, der Versicherte trägt jedoch stets einen Teil der Kosten selbst.
Der Umfang der Betreuung sowie bestimmte Arten von Behandlungen können nicht frei gewählt werden respektive sind sie über die obligatorische Grundversicherung nicht abgedeckt. Aus diesem Grund werden wichtige Zusatzversicherungen angeboten, wie zum Beispiel ambulante Behandlungen im Ausland, bessere Spital Zusatzversicherung, Zahnversicherung sowie alternative Heilmethoden.