Allgemeine Informationen
Jeder Bewohner der Schweiz, im Besitz einer gültigen Aufenthaltsbewilligung ist verpflichtet eine obligatorische Grundversicherung bei einer Krankenkasse abzuschliessen. Dies gilt auch für alle Neuzuzüger in die Schweiz, denn es ist Pflicht innert kürzester Zeit eine Krankenversicherung abzuschliessen. In der Schweiz sind die Krankenversicherungen privatwirtschaftliche Unternehmen und werden üblicherweise Krankenkassen genannt.
Die obligatorische Grundversicherung umfasst bei Krankheit oder Unfall gesetzlich festgelegte Leistungen, der Versicherte trägt jedoch stets einen Teil der Kosten selbst.
Der Umfang der Betreuung sowie bestimmte Arten von Behandlungen können nicht frei gewählt werden respektive sind sie über die obligatorische Grundversicherung nicht abgedeckt. Aus diesem Grund werden wichtige Zusatzversicherungen angeboten, wie zum Beispiel ambulante Behandlungen im Ausland, besserer Spital Zusatzversicherung, Zahnversicherung sowie alternative Heilmethoden.
Ambulante Zusatzversicherung
Wie das Wort "Zusatz" bereits verrät, ergänzt die ambulante Zusatzversicherung die in der Schweiz obligatorische Grundversicherung nach Ihren persönlichen Bedürfnissen. Die Zusatzversicherung ist sehr empfehlenswert.
Die wichtigsten Punkte der ambulanten Zusatzversicherung:
- Umfassender Versicherungsschutz im Ausland
- Weltweit medizinische Transportkosten
- Komplementärmedizin (Massage, Akupunktur, Chiropraktiker, weiteres)
- Ärztlich verordnete nicht kassenpflichtige Medikamente
- Brillen und Kontaktlinsen
- Beiträge für Fitness und Prävention
- Rechtschutzversicherung
- Psychotherapie
- Zahnkorrektur
- Weiteres
Die Deckungen werden bei einem persönlichen Gespräch individuell auf Ihre Bedürfnisse abgestimmt.
Spital Zusatzversicherung
Allgemeine Abteilung
Dieser Zusatz ermöglicht Spitalbehandlungen in der
allgemeinen Abteilung der Schweizer Spitäler ausserhalb des Wohnkantons. Eine
freie Arztwahl besteht aber nicht.
Halbprivate Abteilung
Bei der Zusatzversicherung „halbprivate Abteilung“ hat der
Versicherte Anspruch auf die Bezahlung eines Zweibettzimmers und die freie
Arztwahl im Spital. In den öffentlichen Spitälern ist in der Regel der Oberarzt
für die Behandlung der halbprivat Versicherten zuständig.
Private Abteilung
Bei der Zusatzversicherung „private Abteilung“ hat der
Versicherte Anspruch auf die Bezahlung eines Einbettzimmers, bessere
Verpflegung und die freie Arztwahl im Spital. In den öffentlichen Spitälern ist
in der Regel der Chefarzt für die Behandlung der Privat-Versicherten zuständig.
Flexible Spitalabteilung
Bei diesem Modell entscheiden Sie erst kurz vor dem
Spitaleintritt, ob Sie sich in der allgemeinen, halbprivaten oder privaten
Abteilung behandeln lassen möchten. Je nach Wahl müssen Sie einen im Voraus
abgemachten Kostenanteil selber übernehmen.