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Obligatorische Grundversicherung

Die obligatorische Grundversicherung deckt grundlegende Leistungen bei Unfall oder Krankheit. Für diese ist jeden Monat eine Prämie zu entrichten. Jeder Versicherte beteiligt sich an den Kosten für eine Behandlung im Krankheitsfall. Diese Kostenbeteiligung setzt sich aus der variablen Franchise und dem Selbstbehalt zusammen.

Franchise

Die Franchise ist der jährliche Betrag, den der Versicherte selbst an die Behandlungskosten zahlen muss. Sie liegt zwischen CHF 300.- und CHF 2500.- bei Erwachsenen und kann jedes Jahr neu festgesetzt werden. Je höher die gewählte Franchise, desto tiefer ist die monatlich zu entrichtende Prämie. Kinder sind von der Franchise ausgenommen.

Selbstbehalt

Sobald die Franchise erreicht ist, beträgt der Selbstbehalt 10% der Behandlungskosten, jedoch maximal CHF 700.- pro Kalenderjahr für Erwachsene und CHF 350.- für Kinder und Jugendliche bis zum 18 Lebensjahr. 

Versicherungsmodell

Die Krankenkassen in der Schweiz kennen verschiedene Versicherungsmodelle in der obligatorischen Grundversicherung, welche dem Krankenversicherungsgesetz (KVG) entsprechen:

  • Standardmodell: Freie Arztwahl
  • Hausarztmodell: Im Krankheitsfall Erstbesuch bei einem festen Hausarzt
  • HMO: Im Krankheitsfall Erstbesuch bei einem HMO Center
  • Telmed: Im Krankheitsfall telefonische Erstberatung bei der Krankenkasse

Unfallversicherung

Wer in der Schweiz weniger als 8 Stunden pro Woche arbeitet und somit nicht automatisch durch den Arbeitgeber unfallversichert ist, muss sich bei der Krankenkasse ebenfalls gegen Unfall versichern. Für Kinder und Jugendliche ist eine Unfallversicherung bei der Krankenkasse obligatorisch. 

Spitalaufenthalt

Bei einem Spitalaufenthalt garantiert die obligatorische Grundversicherung lediglich die Unterbringung in einem Zimmer für mehrere Personen. Hinweis: Für mehr Privatsphäre in einem 1- oder 2-Bett-Zimmer, freie Arztwahl oder die schweizweite Deckung für die allgemeine Abteilung sorgen die entsprechenden Zusatzversicherungen.

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