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Unfallversicherung für Haushaltshilfen

Beschäftigen Sie Hausangestellte wie Putzfrauen, Babysitter oder Au-Pair dann werden Sie zum Arbeitgeber. Das Schweizer Gesetz schreibt vor, die Angestellten gegen Unfall zu versichern. 

Schliessen Sie die obligatorische Unfallversicherung gemäss UVG ab und erfüllen Sie Ihre Versicherungspflicht. 

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