Unfallversicherung für Haushaltshilfen
Beschäftigen Sie Hausangestellte wie Putzfrauen, Babysitter oder Au-Pair dann werden Sie zum Arbeitgeber. Das Schweizer Gesetz schreibt vor, die Angestellten gegen Unfall zu versichern.
Schliessen Sie die obligatorische Unfallversicherung gemäss UVG ab und erfüllen Sie Ihre Versicherungspflicht.