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Veröffentlicht am 18.12.2024

Säule 3a in der Schweiz für 2025: neue Limits und nachträgliche Einzahlungen für Expats

Im Jahr 2025 wird sich das private Vorsorgesystem der Schweiz, bekannt als Säule 3a, grundlegend ändern. Das Beitragslimit steigt und erstmals sind unter bestimmten Voraussetzungen nachträgliche Einzahlungen möglich. Dies eröffnet Chancen, Ihre Altersvorsorge zu stärken und Ihre Steuersituation zu optimieren. Simplecare informiert Sie über die Neuerungen der Vorsorge im Jahr 2025.

Wie hoch das neue Limit der Säule 3a im Jahr 2025?

Ab 2025 gelten für die jährlichen Einzahlungen in die Säule 3a folgende Limite:

  • CHF 7'258 für Angestellte mit einer 2. Säule
  • CHF 36'288 oder bis zu 20 % des Nettoeinkommens (je nachdem, welcher Betrag zuerst erreicht wird) für Selbstständige ohne 2. Säule

Diese höheren Grenzwerte tragen den gestiegenen Lebenshaltungskosten in der Schweiz Rechnung. Dadurch sind umfangreichere Steuerabzüge möglich und langfristig ein höheres Sparpotenzial gegeben.

Können Ausländer ein Säule 3a-Konto haben?

Ja. Wenn Sie in der Schweiz einkommenspflichtig nach AHV/AVS sind, können Sie in der Regel auch als Expat ein Säule 3a-Konto eröffnen. Dies ist ein entscheidender Schritt bei der langfristigen Finanzplanung in der Schweiz.

Wie funktionieren nachträgliche Säule 3a-Einzahlungen für Expats?

Die private Säule 3a dient dazu, Einkommenslücken im Alter zu schliessen und Ihren Lebensstandard zu erhalten. Alle Einzahlungen in Ihr privates Säule 3a-Vorsorgekonto können von der Steuer abgezogen werden.

Zukünftig dürfen Sie verpasste Einzahlungen in die Säule 3a nachholen, was Ihnen mehr finanzielle Sicherheit und eine geringere Steuerlast verschafft. Allerdings gelten dabei bestimmte Bedingungen und Einschränkungen:

  • Nur Lücken ab 2025 können geschlossen werden: Verpasste Einzahlungen vor 2025 sind unwiederbringlich verloren. Das erste Jahr, für das Sie nachzahlen können, ist 2025, und dies ist ab 2026 möglich.
  • Zehn-Jahres-Frist: Sie haben bis zu zehn Jahre Zeit, um eine versäumte Jahreszahlung nachzuholen. Wenn Sie 2025 verpassen, können Sie diese noch bis 2035 leisten.
  • Steuerabzug im Zahlungsjahr: Nachträgliche Einzahlungen reduzieren die Steuern in dem Jahr, in dem Sie sie leisten – es gibt keinen rückwirkenden Steuerbonus. Beispiel: Wenn Sie in den letzten 3 Jahren keine Beiträge geleistet haben und alle auf einmal nachholen, reduzieren Sie Ihr steuerbares Einkommen in diesem Jahr um zusätzliche CHF 21’774.
  • AHV-Voraussetzung: Sie müssen in dem Jahr, für das Sie nachzahlen möchten, und in dem Jahr der Nachzahlung selbst ein AHV-pflichtiges Einkommen in der Schweiz gehabt haben. Für Expats ist dies besonders wichtig, da Einkommen vor Ihrer Einreise in die Schweiz nicht AHV-pflichtig waren. Für diese Zeiträume sind daher keine Nachzahlungen möglich.
  • Erst den laufenden Jahresbeitrag leisten: Bevor Sie nachträgliche Einzahlungen tätigen, müssen Sie zunächst den vollen ordentlichen Beitrag für das laufende Jahr entrichten. Erst dann dürfen Sie auf vergangene Jahre zurückgreifen.
  • Vor Eröffnung des Kontos: Es ist Ihnen erlaubt, für Jahre nachzuzahlen, in denen Sie noch gar keine Säule 3a hatten. Beispiel: Wenn Sie Ihr erstes Säule 3a-Konto im Jahr 2030 eröffnen und den Maximalbetrag einzahlen, können Sie auch für die Jahre ohne bestehendes Konto (2025–2029) nachzahlen.
  • Keine Nachzahlungen nach Bezugsbeginn: Sobald Sie mit der Auszahlung Ihrer Säule 3a beginnen, sind keine nachträglichen Einzahlungen mehr möglich (weitere Informationen zu Auszahlungen siehe unten).

Wenn Sie neu in der Schweiz sind und Unterstützung bei der Eröffnung sowie beim Verständnis einer Säule 3a benötigen, kontaktieren Sie noch heute Simplecare. Unsere erfahrenen Berater unterstützen Sie gerne auf Englisch, Deutsch und Russisch.

Wann kann ich meine Säule 3a Gelder beziehen?

In der Regel dürfen Sie Ihr Säule 3a Guthaben 5 Jahre vor Erreichen des ordentlichen Rentenalters beziehen. Es gibt zudem einige Sonderfälle für einen früheren Bezug:

  • Wenn Sie eine selbstgenutzte Wohneigentumsfinanzierung planen (das Objekt muss Ihr Hauptwohnsitz sein).
  • Wenn Ihr Ziel die Selbstständigkeit ist, können Sie zur Gründungsfinanzierung frühzeitig darauf zugreifen. Bitte beachten Sie: Die Gründung einer AG oder GmbH gilt nicht als Selbstständigkeit in diesem Sinne.
  • Wenn Sie eine Lücke in Ihrer beruflichen Vorsorge (2. Säule) haben, dürfen Sie Mittel aus der Säule 3a in die Säule 2 übertragen.
  • Wenn Sie die Schweiz endgültig verlassen. In diesem Fall fällt eine Quellensteuer an. Ein früherer Bezug ist für Grenzgänger nicht möglich.
  • Wenn Sie eine volle IV-Rente beziehen, allerdings nur, wenn Sie keine weitere private Invalidenversicherung haben.

Zudem dürfen Sie nur alle fünf Jahre einmal vorzeitig beziehen.

Wie kann ich zukünftig das meiste aus meiner Säule 3a herausholen?

  • Verpasste Chancen prüfen: Ab 2026 können Sie Lücken ab 2025 schliessen. Prüfen Sie, ob Sie Beiträge ausgelassen haben, und überlegen Sie, die Nachzahlungsoption zu nutzen.
  • Sorgfältige Wahl treffen: Überlegen Sie sich genau, wo und wie Sie Ihr Säule 3a-Konto eröffnen. Möchten Sie auf stabile Wachstumsmöglichkeiten oder auf riskantere Anlagen setzen? Bank- oder Versicherungsprodukt? Eventuell mit einer Lebensversicherungsoption? Simplecare hilft Expats gerne, ein Säule 3a-Konto mit attraktiven Renditen zu eröffnen – kontaktieren Sie uns noch heute.
  • Frühe Einzahlungen leisten: Wenn möglich, sollten Sie einen Grossteil Ihrer Säule 3a-Beiträge zu Jahresbeginn einzahlen. Damit maximieren Sie die langfristige Wertentwicklung jeder Einzahlung. Über Jahrzehnte hinweg kann dies im Vergleich zu späten Einzahlungen einen Mehrwert von mehreren tausend Franken ausmachen.

Kontaktieren Sie Simplecare noch heute für eine persönliche Beratung zum steuersparenden Säule 3a Plan.

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