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Veröffentlicht am 19.05.2023

Umtausch des ausländischen Fahrausweises

In der Schweiz gilt der ausländische Fahrausweis nur bis zu einem Jahr nach der Einreise. Daher ist es von entscheidender Bedeutung, ihn innerhalb von 12 Monaten nach der Ankunft umzuschreiben, vorausgesetzt, er wäre zum Zeitpunkt der Umwandlung noch gültig. Wenn Sie diese Frist verpassen, raten wir dringend davon ab, weiterhin in der Schweiz zu fahren und stattdessen Ihren ausländischen Führerschein so schnell wie möglich umzuschreiben.

Die Schweizer Behörden verlangen zudem einen Sehtest. Dieser ist obligatorisch für alle und die Ergebnisse, die zwei Jahre lang gültig sind, müssen auf dem Antragsformular vermerkt werden.

Abhängig von der Nationalität des Führerscheins kann bei der Umwandlung eine sogenannte Kontrollfahrt erforderlich sein, auch wenn Sie bereits einen ausländischen Führerschein der gleichen Klasse besitzen. Sobald Sie diesen Test bestanden haben, erhalten Sie Ihren Schweizer Führerschein per Post.

Die Voraussetzungen für die Umwandlung des B-Führerausweises variieren je nach Nationalität. Es gibt grundsätzlich zwei Kategorien. Beide Kategorien müssen einen Schweizer Sehtest vorweisen können.

Die erste Kategorie umfasst alle Nationalitäten, die von der Kontrollfahrt befreit sind. Dazu gehören:

  • - Alle EU/EFTA-Staaten
    - Andorra
    - Australien
  • - Israel
  • - Japan
  • - Kanada
  • - Korea (Republik)
  • - Marokko
  • - Monaco
  • - Neuseeland
  • - San Marino
  • - Singapur
  • - Taiwan
  • - Tunesien
  • - USA

Die zweite Kategorie umfasst alle anderen Länder (nicht EU/EFTA). Personen mit einem Führerschein aus diesen Ländern müssen zwingend eine Kontrollfahrt absolvieren.

Für die Kontrollfahrt sollten Sie folgendes mitbringen:

  • - Ausländischer Fahrausweis (im Original)
  • - Einladung zur praktischen Prüfung
  • - Identifikationspapiere (im Original)
  • - Ein verkehrssicheres Fahrzeug
  • - Der Fahrzeugausweis des Prüfungsfahrzeuges

Es ist wichtig zu beachten, dass Sie ab dem Datum der Anmeldung drei Monate Zeit haben, die Kontrollfahrt zu absolvieren. Die Prüfung kann nicht wiederholt werden und wenn Sie sie nicht bestehen, dürfen Sie nicht mehr in der Schweiz fahren. Darüber hinaus wird Ihnen Ihr ausländischer Führerschein entzogen und Sie müssen den Schweizer Führerschein im regulären Verfahren erwerben (inklusive Theorieprüfung, Lernfahrausweis, Verkehrskunde, praktische Prüfung).

Wenn Sie in die Schweiz ziehen und Hilfe bei der Suche nach einem Auto, dem Abschluss der besten Versicherung oder Fragen zum Ablauf benötigen, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Wir stehen Ihnen gerne zur Seite!

Wir wünschen Ihnen viel Freude und Erfolg mit Ihrem Schweizer Führerschein!

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