Sicherheit:
Die Anlage des Geldes in der Säule 3a bei einer Versicherungsgesellschaft ist in der Schweiz in der Regel sicherer als bei einer Bank, da Versicherungsgesellschaften streng reguliert und überwacht werden. Die Schweizer Finanzmarktaufsicht FINMA ist dafür verantwortlich, dass Versicherungsgesellschaften bestimmte Kapitalanforderungen erfüllen und Risikomanagementprozesse implementieren, um sicherzustellen, dass sie ihre finanziellen Verpflichtungen gegenüber ihren Kunden erfüllen können. Darüber hinaus sind die Gelder in der Säule 3a bei einer Versicherung in der Regel durch die Einlagensicherung geschützt, die im Falle einer Insolvenz der Gesellschaft bis zum vollen Betrag pro Kunde auszahlt. Bei einer Bank hingegen ist die Einlagensicherung in der Schweiz auf CHF 100'000 pro Kunde beschränkt, und das Risiko eines Ausfalls oder einer Insolvenz der Bank kann höher sein als bei einer Versicherung. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass die Anlageentscheidung von individuellen und persönlichen Faktoren abhängt.
Transfer von Geldern aus der Bank in die Versicherung:
Ein Wechsel ist sehr einfach vorzunehmen, gerne beraten wir Sie diesbezüglich. Grundsätzlich kann das vorhandene Kapital entweder bei der Bank verbleiben oder vollständig transferiert werden.
Prämienbefreiung bei Invalidität:
Im Gegensatz zur Bank bietet die Versicherungslösung der Säule 3a die Fortsetzung der Vorsorgezahlungen, wenn der Versicherte aufgrund von Invalidität nicht mehr in der Lage ist, die Prämien zu bezahlen. Wenn der Versicherte eine dauerhafte Invalidität erleidet, wird die Versicherungsgesellschaft die vereinbarten Vorsorgezahlungen fortsetzen und die Prämienzahlungen für den Versicherten übernehmen. Dadurch wird sichergestellt, dass der Versicherte auch bei einer Invalidität weiterhin für seine Altersvorsorge sorgen kann, ohne dass er aufgrund seiner finanziellen Situation die Vorsorgezahlungen einstellen muss.
Todesfallversicherung:
Im Unterschied zu einer Banklösung kann eine Todesfallversicherung in einer Versicherungslösung integriert werden. Im Falle des Todes des Versicherten wird eine bestimmte Summe an die Hinterbliebenen ausbezahlt, somit bietet sie eine finanzielle Unterstützung. Insbesondere wenn der Versicherte keine oder nur geringe andere Hinterlassenschaften hat oder wenn die Hinterbliebenen finanziell von ihm abhängig sind, kann die Todesfallversicherung eine wichtige Absicherung bieten.
Steuerersparnis:
Die Beiträge in der Säule 3a können von den steuerbaren Einkünften abgezogen werden. Das bedeutet, dass die Einzahlungen das steuerbare Einkommen reduzieren und somit zu einer Steuerersparnis führen. Zudem gibt es höhere Maximalbeträge für selbstständig Erwerbende und Personen, die in der zweiten Säule nicht versichert sind. Die steuerlichen Vorteile der Säule 3a können für viele in der Schweiz wohnhafte Personen ein wichtiger Anreiz sein, für ihre Altersvorsorge vorzusorgen.
Maximalbetrag:
Für das Jahr 2023 beträgt der maximale Jahresbeitrag in die Säule 3a für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit einem Pensionskassenanschluss in der 2. Säule CHF 7'258 (für Selbstständigerwerbende maximal 20% des Nettoerwerbseinkommens, jedoch höchstens CHF 36’288). Es ist wichtig zu beachten, dass der maximale Betrag der Einzahlungen in die Säule 3a jedes Jahr angepasst werden kann, daher sollten Sie sich regelmässig über die aktuellen Regelungen informieren.
Flexibilität:
Bankprodukte bieten oft mehr Flexibilität, da es relativ einfach ist, die Bank zu wechseln und es besteht keine Verpflichtung, jährliche Einzahlungen vorzunehmen. Bei Versicherungspolicen handelt es sich jedoch um langfristige Verträge, bei denen der jährlich vereinbarte Einzahlungsbetrag auch tatsächlich einbezahlt werden muss. Allerdings muss dies nicht unbedingt negativ sein, da viele Menschen von diesem "Sparzwang" profitieren möchten und sich dadurch zu regelmässigen Einzahlungen motiviert fühlen.
Indirekte Amortisation der Hypothek in der Säule 3a:
Die indirekte Amortisation einer Hypothek mittels der Säule 3a ermöglicht es, Vorsorgegelder für den Kauf von Wohneigentum zu nutzen. Die Gelder aus der Säule 3a werden als Sicherheit an die Bank verpfändet, um die Hypothek zurückzuzahlen und Steuervorteile zu erlangen. Wenn der Kreditnehmer die Rückzahlung der Hypothek nicht leisten kann, dienen die Vorsorgegelder als Sicherheit für die Bank.
Fazit:
Die Anlage der Gelder in der Säule 3a bei einer Versicherungsgesellschaft ist in der Regel sicherer als bei einer Bank, da Versicherungsgesellschaften streng reguliert und überwacht werden. Zudem bietet die Versicherungslösung eine Todesfallversicherung und die Fortsetzung der Vorsorgezahlungen bei Invalidität, was eine wichtige Absicherung für den Versicherten und seine Familie darstellt. Es ist auch wichtig zu beachten, dass die steuerlichen Vorteile der Säule 3a für viele Schweizerinnen und Schweizer ein wichtiger Anreiz sein können, für ihre Altersvorsorge vorzusorgen. Insgesamt bietet die Versicherungslösung eine bessere Lösung für die Säule 3a als eine Bank, welche jedoch eine weniger flexible und langfristige Anlage darstellt.
Wenn Sie eine Vorsorge in der Säule 3a abschliessen oder Ihre bestehende Säule 3a von der Bank zu einer Versicherungslösung übertragen möchten, beraten wir Sie gerne unverbindlich.